Jugendausschuss - Förderung
Den Zuschussantrag an den ATSV-Jugendausschuss findet ihr im Download-Bereich.
Jugendfahrten werden außerdem vom Kreis Stormarn über den Kreisjugendring Stormarn sowie von verschiedenen Gemeinden gefördert.
Dafür müssen jedoch Vorraussetzungen eingehalten und bestimmte Formulare ausgefüllt werden. Bitte nicht vergessen: Die Anträge so schnell wie möglich nach der Fahrt einreichen, denn es werden nur Zuschüsse bis vier Wochen nach Fahrtende bewilligt.
Grundvoraussetzungen
- Als Leiter braucht ihr eine Person, die entweder eine Juleica (es reicht kein Jugendtrainerausweis) besitzt, oder eine entsprechende berufliche Qualifikation besitzt, also Erzieherin oder Lehrer. In diesem Fall ist ein aktueller beruflicher Nachweis dem Antrag beizulegen.
- Es können nur Jugendliche gefördert werden, die ihren Wohnsitz im Kreis Stormarn haben, sowie das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Es müssen mindestens 5 förderfähige Jugendliche, sowie ein Leiter auf die Fahrt mitfahren
- Die Fahrten müssen mindestens 3 Tage und höchstens 21 Tage dauern.
- Pauschalangebote von Reisebüros oder Reisegesellschaften werden nicht gefördert.
Wie beantrage ich am besten die Zuschüsse?
- Der Antrag wird online gestellt und zwar hier
- Während der Fahrt alle Teilnehmer auf dem Antrag auflisten und unterschreiben lassen.
- Auch auf der Fahrt daran denken, sich den Aufenthalt auf dem Antrag bescheinigen zu lassen.
- Jugendgruppenleiter, die nicht beim Kreis Stormarn angemeldet sind, müssen dem Antrag eine Bescheinigung beifügen. Dies kann eine Kopie einer Juleica (Nachweis zum ausgebildeten Jugendleiter) sein, oder bei Lehrern oder Erziehern eine aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (Schule oder Kindergarten).
Liegt kein Nachweis vor, gibt es kein Geld. - Den vollständigen Antrag bis spätestens 14 Tage nach der Fahrt online abgeben.
Die Zuschüsse müssen alle über das Jugendkonto des ATSV laufen. Die Daten erfahrt ihr auf Anfrage.
Die Zuschüsse variieren je nach Wohnsitz ein wenig. Die aktuellen Zuschusssätze sind ebenfalls auf der Seite des KJR zu finden.