Punktspielbetrieb

Hygienekonzept der ATSV-Volleyballabteilung bei Heimspielen im Spielbetrieb des HVbV (Erwachsene, Jugend, Mixed)

  1. Jede ausrichtende Mannschaft benennt eine/n Hygienebeauftragte/n.
  2. Die ausrichtende Mannschaft orientiert sich an diesem Hygienekonzept.
  3. Alle Personen, die die Sporthalle betreten, verfügen nach aktueller Corona-Verordnung über
    • den Nachweis einer Coronaschutzimpfung,
    • Genesung oder
    • tagesaktuellen Antigen-/PCR-Test.
  4. Minderjährige Schülerinnen und Schüler müssen einen tagesaktuellen offiziellen Test oder anhand
    einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen
    Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.
  5. Der/die Hygienebeauftragte der ausrichtenden Mannschaft informiert alle Spielbeteiligten über die
    Regelungen des Hygienekonzeptes bis jeweils freitags, 12:00 Uhr, vor dem jeweiligen Spielwochenende.
  6. Die Mannschaften treffen sich vor der Halle unter Einhaltung der Abstandsregeln. Die Mannschaften
    betreten getrennt die Halle.
  7. Nur die spielenden Mannschaften und die für das Schiedsgericht notwendigen Personen halten sich in der
    Halle (präzise: auf der Spielfläche) auf. Das gilt uneingeschränkt für Hallen, an denen die Freizone,
    Spielfläche, Aufschlagzone an der Hallenwand oder dem Hallenvorhang endet. Das sind in der Regel
    sämtliche Schulturnhallen ohne separate Tribüne.
  8. Beim Betreten und Verlassen der Halle müssen alle Personen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung
    tragen. Die SpielerInnen sowie die SchiedsrichterInnen dürfen diese erst in der Umkleide ablegen.
  9. Beim Betreten der Sporthalle ist die Händedesinfektion verpflichtend. Die ausrichtende Mannschaft stellt
    entsprechend Händedesinfektionsmittel zur Verfügung.
  10. Mannschafts- und Auswechselbank sowie der Wettkampftisch müssen vor Beginn des Spieltages
    desinfiziert sein (der Spieltag beginnt mit Betreten der Halle durch die Gastmannschaften).
  11. Die Umkleideräume sind während der Spiele zu lüften.
  12. Die Sporthalle ist zwischen den Spielen, sofern möglich, regelmäßig zu lüften.
  13. SpielerInnen bringen eigene Trinkflaschen mit und kennzeichnen diese. Die Getränke werden nur von den
    SpielerInnen angefasst.
  14. Die Anwesenheit aller Personen, die sich in der Halle aufhalten, ist zu dokumentieren gemäß der aktuell
    im Landkreis Stormarn geltenden Verordnungen.
  15. Vor dem Betreten der Sporthalle ist der/dem Hygienebeauftragten der ausrichtenden Mannschaft die
    Anwesenheitsliste zu übergeben. Auf der Anwesenheitsliste bestätigen die Vereine das Vorhandensein
    der geforderten Nachweise. Der/die Hygienebeauftragte kann die Nachweise kontrollieren. Die
    Gastmannschaften können verlangen, dass die Zertifikate allesamt kontrolliert werden.
    Der/die Hygienebeauftragte der ausrichtenden Mannschaft muss die Dokumentation bis zu einem Monat
    nach dem Spiel aufbewahren und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt vorlegen.
  16. Der/die Hygienebeauftragte wird unter Bemerkungen im Spielberichtsbogen eingetragen.
  17. Das Schiedsgericht mit Ausnahme des 1. und 2. Schiedsrichters trägt einen medizinischen Mund-Nasen-
    Schutz oder eine FFP2-Maske. Entfernen sich 1. und 2. Schiedsrichter von ihrem Ort, dann
    tragen sie eine Maske
  18. Alle Spielbeteiligten halten mind. 2,5 m Abstand zum Schiedsgericht (sofern möglich). Der Anschreibertisch
    soll sofern möglich mind. 2,5 m Abstand zum Spielfeld und zu den Mannschaftsbänken haben. Etwaige
    Linienrichter werden fern von der Zone der Wechselspieler und Mannschaftsbank positioniert.
  19. Die beiden spielenden Mannschaften (inkl. der Auswechselspieler) sowie deren Trainer
    müssen keinen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen
    .
  20. Stifte/ Kugelschreiber oder Tablets gehen nicht von Hand zu Hand. Ist ein Wechsel notwendig, so wird das
    Tablet oder der Stift/ Kugelschreiber vorher desinfiziert. Anzeigetafeln sind vor oder nach der Benutzung zu
    desinfizieren.
  21. Zuschauer sind mit Ausnahme von Sorge- und Umgangsberechtigten nicht zugelassen.
  22. Auf sämtliche Rituale mit Kontakt (Beispiel Handshake) ist zu verzichten.
  23. Nach Ende der Spiele sind alle Beteiligten angehalten, die Spielstätte so schnell wie möglich zu verlassen.
  24. Verstoßen in der Sporthalle Anwesende gegen das Hygienekonzept, so ist das im Spielberichtsbogen zu
    vermerken.
  25. Wenn eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 nach einem Spiel bekannt wird, so ist die Person an die
    Vorgaben des jeweiligen Gesundheitsamts gebunden. Zusätzlich ist die Geschäftsstelle des HVbV zu
    informieren. Hierbei muss mitgeteilt werden, bei welchem Spiel die Person teilgenommen hat und welches
    Gesundheitsamt zur möglichen Weiterverfolgung zu kontaktieren ist.
  26. Sollten sich die teilnehmenden Mannschaften nicht an die Hygienevorgaben der vor
    Ort gültigen Verordnung und/oder an das Hygienekonzept des Ausrichters halten,
    kann es zu Sanktionen der betreffenden Personen und Mannschaften kommen, die
    auch einen Ausschluss vom Spielbetrieb bedeuten können.
  27. Für die an dem Spielort geltenden Coronaschutzregeln laut Verordnung und deren Umsetzung ist die
    ausrichtende Mannschaft verantwortlich. Über die aktuell in Stormarn geltenden Verordnungen hat sie sich zu
    informieren und entsprechend das für die Spielhalle gültige Hygienekonzept anzupassen.

 

Ahrensburg, 02.03.2022

Chris Wetzel
Abteilungsleiter ATSV Volleyball
Download als PDF