Trainer-Infos

Hier findet Ihr Vereinbarungen und Vorgehensweisen für Trainer und Mannschaftsbetreuer.

Eure Ansprechpartner findet Ihr mit Mailadresse und Telefonnummer auf der Seite Abteilungsleitung.

 

Trainer- und Schiedsrichterfortbildungen

Ansprechpartner: Spielwarte

Bitte lasst Anmeldungen zu Schiri-Lehrgängen und Trainerfortbildungen immer über die Spielwarte laufen.

Die Kosten für die Fortbildungen werden Euch vom Kassenwart erstattet. Dazu müsst Ihr Eure Teilnahmebestätigung über das SAMS als PDF-Datei an den Kassenwart senden.

 

Anmeldung neuer Spieler

Ansprechpartner: Spielwarte

Bitte lasst Anmeldungen neuer Spieler immer über die Spielwarte laufen.

Für neue Spielerpässe bitte folgende Infos bis dienstags, 20:00 Uhr, vor dem Spieltag an die Spielwarte geben: Name, Vorname, Geburtstag, E-Mail, Adresse, Geburtsort, Foto

Bei Jugendlichen, die in der Erwachsenen-Liga spielen sollen: Sportfreigabe und Einverständniserklärung der Eltern, gern mit diesem Formular. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten bei Ärzten tragen die Spieler bzw. die Eltern selbst.

 

Verhalten in der Halle

Bitte tragt Euch immer ins Hallenbuch ein, auch in den Ferien.
Wenn Ihr die Letzten in der Halle seid, schließt bitte ab und schließt auch das Tor.

 

Abrechnungen

Ansprechpartner: Kassenwart

Eure Honorarabrechnungen inkl. Spieltagsbetreuung dürfen jährlich 3000,- € nicht überschreiten. Hintergrund ist, dass bei Beträgen darüber erhebliche Abgaben an die Renten- und Sozialkassen zu leisten sind. Trainer, die jährlich darüber hinaus verdienen, müssen beim Verein als Minijobber angestellt sein, was zusätzliche Abgaben in Höhe von 31 % zur Folge hat, die die Volleyballabteilung zu tragen hätte. Diese Kosten sind uns zu hoch.

Um sicherzustellen, dass dies nicht geschieht, ist es nötig, dass die erwachsenen Trainer pünktlich quartalsweise abrechnen und jugendliche Trainer monatlich. So behält der Kassenwart/die Kassenwartin den Überblick über die Zahlungen. Bitte achtet auch selbst darauf.

 

Abrechnung von Jugendfahrten und Zuschüssen

Zuschüsse vom ATSV-Hauptverein:
(ab 5 Jugendlichen und 2 Übernachtungen möglich)

Der Zuschussantrag an den ATSV-Hauptverein muss ca. 2 Wochen vor Fahrtbeginn gestellt werden. Das Ausfüllen sowie die Antragstellung erfolgt federführend vom Kassenwart und/oder auch vom Jugendwart. Die hierzu benötigten Daten bitte entsprechend einreichen.

Für die endgültige Abrechnung der Jugendfahrt erhaltet ihr eine Vorlage vom Kassenwart mit einem Blatt für die Ausgaben und Einnahmen. Bitte die Ausgaben vollständig listen, damit alles bezuschusst wird. Alle Belege dazu bitte sammeln und im Original mit einreichen. Teilnehmerbeiträge bitte auf unser Volleyball-ATSV-Konto einzahlen bzw. überweisen lassen und Bar-Zahlungen an Trainer/Betreuer vermeiden.

 

Zuschüsse vom Kreisjugendring (KJR):
(ab 5 Jugendlichen und Dauer der Fahrt von mind. 2 Tagen und Jugendgruppenleiter mit Juleica)

Den Antrag vor Fahrtbeginn herunterladen und auf die Fahrt mitnehmen, da alle Teilnehmer und auch der Veranstalter (!) unterschreiben müssen. Der Leiter/die Leiterin der Fahrt benötigt einen Juleica-Schein oder eine pädagogische Ausbildung für den Erhalt der Fördersumme. Wenn also eine mitfahrende Person darüber verfügt, sollte diese Person als Leitung der Fahrt eingetragen werden.

Mehr Infos gibt es auf der Website des KJR unter Freizeitfahrtenförderung. Unser Kassenwart und/oder Jugendwart helfen hier gern.

 

Ergebnisdienst nach einem Heimspieltag

Ab der Spielzeit 2021/2022 werden alle Ligen mit dem elektronischen Spielberichtsbogen ihre Spiele protokollieren. Informationen Rund um das Thema SAMS Score sind auf der Website des HVbV zu finden. Zu den Informationen gehört ein detailliertes Handbuch und FAQs. Außerdem empfehlen wir allen Beteiligten, vor dem ersten Spieltag das Testspiel einmal durchzuspielen.

Direkt nach dem Spieltag sind die Ergebnisse im SAMS einzutragen. Es können immer alle Mannschaftsfunktionäre der spielenden Mannschaften, die das Recht zur Ergebnismeldung haben, die Ergebnisse eintragen.

 

Strafzahlungen

Gebührenordnung des HVbV