Erster Heimsieg muss her
Handball-Oberliga der Frauen: Tabellenschlusslicht Ahrensburger TSV empfängt den Vorletzten HSG Fockbek
Ahrensburg

Für die Oberliga-Handballerinnen des Ahrensburger TSV steht am Sonntag (15 Uhr, Heimgartenhalle) das nächste wichtige Spiel im Kampf um den Klassenerhalt an. Gegen den Tabellenvorletzten HSG Fockbek/Nübbel (6:16 Punkte) muss das Schlusslicht (3:17) unbedingt siegen, um den Anschluss nicht vollkommen zu verpassen. Fünf Niederlagen in Serie kassierten die Stormarnerinnen zuletzt. Zu Hause ist der ATSV sogar noch ohne einen einzigen Sieg. „Der Druck ist groß, wir wissen alle, dass wir gewinnen müssen“, erklärt Trainerin Kathrin Herzberg. Die Hoffnung aufgegeben hat Herzberg dabei noch lange nicht. „Wenn wir die nächsten beiden Partien gegen Fockbek und in Niendorf gewinnen, ist das zumindest eine Silberstreif am Horizont.“

Doch nach der Negativserie in den letzten Wochen wird die Aufgabe sicherlich nicht einfach. „Bei uns wissen alle, dass sie Handball spielen können“, so Herzberg, deren Team vor allem gegen die Mannschaften aus der oberen Tabellenregion meist gut ausgesehen hat. „Aber die Laune ist natürlich momentan auf dem Tiefpunkt, und zum Gewinnen braucht man nunmal Spaß.“

Da kommt das Team aus Fockbek vielleicht gerade recht. Erst drei Siege stehen für die HSG bislang zu Buche. Jedoch konnte die Mannschaft gerade letzte Woche beim 24:17-Erfolg gegen die SG Niendorf/Wandsetal Selbstvertrauen tanken.

Bei den Ahrensburgerinnen wird erneut Katrin Niemeier aus der zweiten Mannschaft aushelfen. Ab sofort steht hingegen aus privaten Gründen Ariane Asmussen, die erst zu Saisonbeginn aus Lauenburg in die Schlossstadt gewechselt war, nicht mehr zur Verfügung. Auch auf Alisa Thoss (Mittelhandbruch) und Lara Schlizio (Knieprobleme) muss Herzberg nach wie vor verzichten.

Mit einem Sieg würde der ATSV den Rückstand auf Fockbek auf einen Zähler verkürzen. Auch den Abstand zum rettenden Ufer könnten die Schlossstädterinnen auf vier Punkte verringern.
mf

Quelle: Stormarner Tageblatt vom 03.12.2011

 

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