Erklärung zur Aufhebung des Nutzungsvertrages für die Stormarnplätze 1 und 3 zwischen dem Ahrensburger TSV und der Stadt Ahrensburg

Die Aufhebung des Nutzungsvertrages wurde notwendig, da die drei nutzenden Fußballvereine ATSV, Kickers und FC Ahrensburg keine einvernehmliche Regelung zu den Trainings- und Spielzeiten mehr finden konnten. Außerdem sind der fertig gestellte Platz 2 und die Lärmschutzauflagen in die zukünftigen Nutzungsregelungen einzubeziehen.

Für die Nutzung der Sportanlage Stormarnplatz gilt daher bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung, dass die Stadt Ahrensburg als Eigentümerin der Sportanlage über die Belegungsrechte in angemessener Weise und unter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens entscheidet.

Ich bedaure, dass eine andere Lösung nicht zustande gekommen ist.

Klaus Guttenberger
Vorsitzender ATSV

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